Brandschutzhelfer-Ausbildung: Ein wichtiger Schritt für die Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Brandschutz- und Rettungsdienste sind ein wichtiger Teil unseres sozialen Gefüges. Sie sorgen dafür, dass wir in Notfallsituationen schnell und effektiv helfen können. Doch wie funktioniert das? Wie werden die Helfer ausgebildet und was ist der Auftrag eines Brandschutzhelfers? Diese Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Was ist ein Brandschutz- und Rettungsdienst?
Eine gute Frage! Ein Brandschutz- und Rettungsdienst ist eine Organisation, die sich auf die Sicherheit von Menschen und Sachwerten spezialisiert hat. Sie sorgt dafür, dass in Notfallsituationen schnell und effektiv geholfen werden kann. Dies umfasst unter anderem den Brandschutz, den Rettungsdienst, die Bergrettung und andere notwendige Dienstleistungen.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?
Ein Brandschutzhelfer übernimmt im Unternehmen eine verantwortungsvolle Doppelrolle: Er sorgt im Alltag für Prävention und ist im Ernstfall die entscheidende Schnittstelle zur Rettung von Menschenleben. Seine Aufgaben teilen sich in den vorbeugenden Brandschutz und das richtige Handeln bei einem tatsächlichen Brand.
Im täglichen Betrieb liegt der Fokus auf der Schadensvermeidung. Brandschutzhelfer halten Augen und Ohren offen, um Gefahrenquellen im Keim zu ersticken. Sie kontrollieren regelmäßig, ob Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge frei von Hindernissen sind. Zudem achten sie darauf, dass Feuerlöscher und Wandhydranten frei zugänglich und betriebsbereit bleiben. Mängel an elektrischen Anlagen oder eine unsachgemäße Lagerung brennbarer Materialien melden sie sofort an den Brandschutzbeauftragten. Auch bei der Planung und Durchführung von Räumungsübungen stehen sie unterstützend zur Seite.
Bricht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Feuer aus, leiten Brandschutzhelfer unverzüglich Erstmaßnahmen ein. Sie alarmieren die Feuerwehr und lösen den Hausalarm aus. Ein zentraler Aspekt ist die Evakuierung: Sie helfen Kollegen und Besuchern, das Gebäude schnell und geordnet über die Fluchtwege zu verlassen, und führen sie zur Sammelstelle. Wenn es die Situation erlaubt, bekämpfen sie Entstehungsbrände – beispielsweise einen brennenden Papierkorb oder einen kleinen Kabelbrand – eigenständig mit dem Feuerlöscher. Dabei gilt immer der Grundsatz: Eigenschutz geht vor Fremdschutz. Niemals darf sich der Helfer selbst in Gefahr bringen. Schließlich weisen sie die eintreffende Feuerwehr ein und geben wichtige Informationen zu vermissten Personen oder besonderen Gefahrenstoffen im Gebäude weiter. Brandschutzhelfer sind somit unverzichtbare Säulen der betrieblichen Sicherheit.
Wie wird ein Brandschutzhelfer ausgebildet?
Welche Vorteile hat es für die Arbeitgeber, wenn ein Personalmitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet wird?
Wenn ein Mitarbeiter aus der Personalabteilung (HR) zum Brandschutzhelfer ausgebildet wird, bringt dies für den Arbeitgeber strategische und organisatorische Vorteile mit sich, die weit über den reinen Sicherheitsaspekt hinausgehen.
Personalmitarbeiter fungieren im Unternehmen ohnehin als zentrale Schnittstelle zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft. Durch die Doppelfunktion als Brandschutzhelfer lässt sich dieses Vertrauensverhältnis optimal nutzen. Im Alltag haben HR-Verantwortliche einen hervorragenden Überblick über die aktuelle Mitarbeiterpräsenz, Urlaubszeiten oder Schichtwechsel. Im Evakuierungsfall ist dieses Wissen Gold wert, da sie am Sammelplatz extrem schnell und präzise überprüfen können, ob Abteilungen vollständig sind oder noch Personen vermisst werden. Zudem sind HR-Kräfte geschult in klarer Kommunikation und Deeskalation – Fähigkeiten, die in Paniksituationen dabei helfen, Ruhe zu bewahren und die Belegschaft besonnen aus dem Gebäude zu führen.
Auch organisatorisch profitiert der Arbeitgeber massiv. HR-Mitarbeiter sind meist fest am Hauptstandort im Büro stationiert und seltener auf Außenbeinsätzen oder Dienstreisen als etwa Vertriebler oder Techniker. Das erhöht die gesetzlich geforderte Präsenzquote von Brandschutzhelfern im Betrieb dauerhaft und verlässlich. Darüber hinaus stärkt die Ausbildung das HR-Team bei der Onboarding-Zuständigkeit: Neue Angestellte können direkt beim Unternehmenseintritt qualifiziert in die Sicherheits- und Fluchtwegepläne eingewiesen werden. Nicht zuletzt demonstriert der Arbeitgeber damit eine gelebte Fürsorgepflicht. Wenn die Personalabteilung Sicherheitsthemen aktiv vorlebt, fördert das das Vertrauen der Belegschaft in das Management und stärkt die allgemeine Sicherheitskultur im gesamten Unternehmen.
Wie kann man als Arbeitgeber einen Brandschutzhelfer ausbilden?
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Unternehmen ist gesetzlich klar geregelt, lässt sich für Arbeitgeber aber mit wenigen Schritten rechtssicher und effizient organisieren. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 in Verbindung mit der Information DGUV 205-023 der Berufsgenossenschaften.
Der Ablauf für Arbeitgeber gliedert sich im Wesentlichen in drei Schritte:
Zuerst erfolgt die Bedarfsermittlung und Auswahl. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder starkem Publikumsverkehr müssen Arbeitgeber diese Quote entsprechend anheben. Bei der Auswahl der Mitarbeiter sollte darauf geachtet werden, dass diese regelmäßig im Betrieb anwesend sind und über eine gute psychische sowie physische Belastbarkeit verfügen. Die Teilnahme basiert idealerweise auf Freiwilligkeit, um die Motivation zu sichern.
Im zweiten Schritt folgt die eigentliche Ausbildung, die theoretische und praktische Inhalte umfasst und in der Regel einen halben bis ganzen Tag dauert. Die Theorie vermittelt Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, das Verhalten im Brandfall und die Funktionen von Brandschutzeinrichtungen. Das Herzstück ist jedoch die Praxis: Hier lernt jeder Teilnehmer bei einer realitätsnahen Feuerlöschübung (meist an einem Brandsimulationsgerät), wie man verschiedene Feuerlöstypen richtig einsetzt und Brände ohne Eigengefährdung bekämpft. Die Schulung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, wie beispielsweise von zertifizierten Brandschutzbeauftragten, externen Sicherheitsdienstleistern oder Vertretern der Feuerwehr.
Abschließend übernimmt der Arbeitgeber die Dokumentation und Bestellung. Nach erfolgreicher Schulung erhalten die Mitarbeiter ein Zertifikat. Der Arbeitgeber muss diese Nachweise in den Personalakten hinterlegen und die Mitarbeiter offiziell und schriftlich zu Brandschutzhelfern ernennen. Da sich Vorschriften ändern und das Wissen im Alltag verblasst, steht der Arbeitgeber zudem in der Pflicht, die Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre durch eine Auffrischungsschulung zu erneuern.